Fortbildung gem. 33 Abs. 3 BiBuG 2014
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 schreibt für die bestellten Bezugsberechtigten den Nachweis einer jährlichen Fortbildung im Ausmaß von mindestens 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter und 15 Lehreinheiten für Personalverrechner und Buchhalter vor. Eine Lehreinheit hat die Dauer von mindestens 45 Minuten.
Deine Vorteile:
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maßgeschneiderte Ausbildung, keine Massenveranstaltungen
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online, flexible Zeiteinteilung, lernen wann und von wo du willst
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fundiertes theoretisches Wissen
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mit unseren Weiterbildungsangeboten bist du und deine Mitarbeiter stets up to date
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du erhältst einen fast schon unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber deinen Mitbewerbern
‼️ Unsere Angebote richten sich auch gerne an selbstständige Personalverrechner, Bilanzbuchhalter, Unternehmer mit eigener HR-Abteilung oder fachlich interessierte Privatpersonen.
Folgende Weiterbildungsangebote haben wir für dich in unserem Portfolio. Schau regelmäßig vorbei, den hier werden die Kurse laufend ergänzt. Alle Kurse finden online statt, dauern mindestens 50 Minuten, Kursunterlagen sind enthalten.
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Neuerungen in der Personalverrechnung.
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Neuerungen im Abgabenrecht
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BMD NTSC Lohn Updates
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Kollektivverträge 2024 -> coming soon