Hallo!
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
Einer unserer Dienstnehmer hatte am Freitag nach Fronleichnam frei. Vereinbart war, dass er die Zeit diese und nächste Woche einarbeitet. Er sollte jeden Tag eine Stunde länger bleiben . Mo-do. Nun hat er eine Krankmeldung vorgelegt. Für diese und nächste Woche. Wie ist das zu behandeln? Wer darf den Zeitraum bestimmen, wann er jetzt stattdessen einarbeitet? Oder ist das einfach auf die Wochen verschoben, wenn er wieder gesund ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Klara,
im Falle eines Krankenstand in einem Zeitraum der Einarbeitung wird diese Zeit auch dann gutgeschrieben wenn der DN an der Einarbeitung durch eine Krankenmeldung verhindert ist.
Eine Verlagerung in einen neuerlich bestimmten Zeitraum ist somit hinfällig.
LG